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Inklusion

Seit dem Schuljahr 2013/2014 ist Umsetzung der Inklusion für alle Schulen in Niedersachsen ein großes Thema. Die Integration von Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf wird uns alle in den nächsten Jahren vor großen Herausforderungen stellen. Das gemeinsame Beschulen von allen Schülerinnen und Schüler ist allerdings auch eine große Chance und bietet viele Möglichkeiten. Besonders, die Schülerinnen und Schüler, die keinen festgestellten Förderbedarf haben, können sehr von Kompetenzen der Förderschullehrkräfte profitieren. Eine Doppelbesetzung im Unterricht hat direkte Auswirkungen auf den Unterricht selbst. Unterrichtsplanungen müssen sich hier anpassen, um diese Möglichkeiten auch voll auszuschöpfen.

Für die erste Umsetzung sind natürlich die Förderschullehrkräfte von besonderer Bedeutung. Ohne die gezielte Hilfe von dieser Seite ist an eine Inklusion eigentlich nicht zu denken. Hier fehlt den "normalen" Lehrkräften einfach die Ausbildung und das Wissen. Jede SchülerIn mit Förderbedarf bringt 3-5 Stunden einer Förderschullehrkraft mit. Besonders in den ersten Jahren wird in vielen Schulen leider noch keine fest in das Kollegium eingebetteten Förderschullehrkräfte geben, dieses sollte sich aber mit der Zeit ändern.

Hilfen bei Fragen zur Umsetzung können vom Mobilen Dienst, der in der Regel auch den Einsatz der Förderschullehrkräften koordiniert, geholt werden.

Außerdem gibt es in den Landesschulbehörden Ansprechpartner für Fragen.

Im Folgenden eine Zusammenstellung von einigen wichtigen Informationen und Erlassen zur Inklusion. Da es bei diesem Thema im Moment viele Veränderungen gibt, kann natürlich für die Aktualität der Erlasse keine Garantie übernommen werden. Diese Informationen sind auf den Stand 04.2014

Die MK Seite zur inklusiven Schule. Mit informationen zu den rechtlichen Grundlagen und zum Nachteilsausgleich.

Informationen zur Feststellung eines Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung vom MK. Erlass und Ergänzende Bestimmungen bzw. Erklärungen.

Materialien für einen kompetenzorientierten Unterricht vom MK.

Niedersächsisches Kultusministerium Kerncurriculum für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung.

Beispiele zur Dokumentation der individuellen Lernentwicklung werden hier von Pilotschulen vom MK gesammelt.

Informationen zum Nachteilsausgleich

Nachteilsausgleich aus pädagogischer Sicht. Wachtel, Zimmermann (Schulverwaltungsblatt 11/2013).

Nachteilsausgleich in der Schule. Wachtel, Behrens (Schulverwaltungsblatt 05/2008).